Die dunkle seite zürichs

Gottfried Kellers Blick auf Folter und Todesstrafe

© Gottfried Keller, Erstes Studienbuch, 1836-1841. ZB Zürich, Ms GK 1, http://doi.org/10.7891/e-manuscripta-71568

© Gottfried Keller, Erstes Studienbuch, 1836-1841. ZB Zürich, Ms GK 1, http://doi.org/10.7891/e-manuscripta-71568

© Gottfried Keller, Erstes Studienbuch, 1836-1841. ZB Zürich, Ms GK 1, http://doi.org/10.7891/e-manuscripta-71568

«Auf den Felsvorsprüngen rings um die Stadt ragten Galgen, Räder und Richtstätten mannigfacher Art, das Rathaus hing voll eiserner Ketten mit Halsringen, eiserne Käfige hingen an den Türmen, und hölzerne Drehmaschinen, worin die Weiber gedrillt wurden, gab es an allen Straßenecken.»

Vierteilung eines Verurteilten in Bern, 1464 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 131

Vierteilung eines Verurteilten in Bern, 1464 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 131

Vierteilung eines Verurteilten in Bern, 1464 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 131

Gottfried Keller katapultiert den Leser der Novelle Dietegen ins finstere Mittelalter.

Er zählt beinahe jede vermeintlich mittelalterliche Foltermethode auf, die in der Schweiz noch im ausgehenden 15. Jahrhundert angewandt wurde.

Warum erzählt er aus einer Welt, die auf Folter und Todesstrafe setzte, um Gerechtigkeit zu üben? War er froh, dass diese schrecklichen Zeiten vorbei waren? Waren sie das denn wirklich?

Nicht ganz. Denn die Todesstrafe war auch zu Kellers Lebzeiten (1819-1890) nach wie vor Realität in Zürich. Nicht nur hatte sich das Stadtbild kaum verändert seit der frühen Neuzeit (zumindest bis in die 1830er Jahre), auch die Richtstätten waren noch ersichtlich.

Der Kanton Zürich schaffte die Todesstrafe 1869 ab. Bundesweit geschah dies erst 1874 und zog heftige Proteste nach sich. Auf Grund der hitzigen Debatten und einer Volksabstimmung wurde es den Kantonen bereits 1879 wieder freigestellt, ob sie die Todesstrafe anwenden wollten oder nicht.

Gottfried Keller war ein Gegner der Todesstrafe und seine Novelle Dietegen kann geradezu als Manifest dagegen gelesen werden. Wie Keller das macht, werde ich in dieser Story zeigen.

Kommen Sie mit auf einen Rundgang. Dabei werden Sie auch erfahren, wie ein zum Tode verurteilter Zürcher seine letzten Tage verbrachte.

«Ein Pfaffe, ein Henker mit seinem Knecht, einige Gerichtspersonen und Scharwächter zogen vorbei und an ihrer Spitze ging der gute Dietegen […], die Hände auf den Rücken gebunden und vom Henker an einem Stricke geführt.»

Die Nachbarschaft der Ruechensteiner mit den Seldwylern provoziert immer wieder Reibungen. Doch gerade herrscht Frieden, was die zwei Dörfer in Ruechenstein feiern wollen. Als Höhepunkt des Festes planen die Ruechensteiner eine Exekution. Opfer dieses Mal? Ein gerade mal elfjähriger Knabe namens Dietegen. Zu Unrecht des Diebstahls bezichtigt, muss er den Gang zum Galgen antreten.

Erhängung dreier des Mordes angeklagter Bettler  © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 519

Erhängung dreier des Mordes angeklagter Bettler © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 519

Erhängung dreier des Mordes angeklagter Bettler © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 519

Die Seldwyler machen sich noch während der Hinrichtung auf die Rückreise. Die Grausamkeit der Ruechensteiner hat ihnen die Festlaune gründlich verdorben. Da kommt es zu einer folgenreichen Begegnung …

Plötzlich sprang Küngolt «hinzu, stieg auf das Rad und warf den Deckel hinunter, so daß der leblose Dietegen vor Aller Augen lag. In demselben Augenblicke schlug er die Augen auf und tat einen leisen Atemzug; denn er war in der Zerstreuung des Tages schlecht gehenkt und zu früh vom Galgen genommen worden»

Die Seldwyler sind soeben Zeugen eines Wunders geworden und überglücklich. Also nehmen sie den Knaben mit in ihr Dorf. Dort lernt er erstmals familiäre Geborgenheit und elterliche Liebe kennen.

Leichenzug durch eine Stadt © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 113

Leichenzug durch eine Stadt © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 113

Leichenzug durch eine Stadt © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 113

Die Todesstrafe! – schon immer schieden sich an ihr die Geister, auch zu Kellers Zeiten. Schon seit längerem war «nur» noch die kurze, schmerzlose Exekution durch die Guillotine erlaubt. Das bundesweite Verbot dieser «humanen» Hinrichtung 1874 stiess jedoch vielen sauer auf. Ihrer Meinung nach war selbst die Guillotine noch zu gut für die Verbrecher. Und so rumorte es an den Stammtischen. Überall kam es zu heftigen Diskussionen.

Diskussion rund um die Todesstrafe. Die Argumente stammen aus verschiedenen NZZ-Ausgaben aus dem Jahr 1878.

Eine solche Diskussion verfolgt man heute mit Staunen. Scheinen doch Folter und Todesstrafe nichts weiter als ein Relikt der Vergangenheit zu sein. Sie gehören nicht in die zivilisierte Gegenwart und schon gar nicht in die Schweiz. Aber ist dem tatsächlich so?

Tatsächlich verbietet die UNO Menschenrechtscharta die Folter und stellt sich gegen die Todesstrafe. Und doch bleibt das Thema aktueller denn je.

Laut Amnesty wurde 2014 in rund 141 Länder gefoltert, oft systematisch. So zum Beispiel in Kriegsländern wie Syrien oder auf dem US-Stützpunkt in Guantanamo. Selbst der WWF soll in Folter involviert gewesen sein, wie ein Bericht von SRF nahelegt.

Folter und Todesstrafe ergänzen einander. Noch leben rund zwei Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die Hinrichtungen ausführen. 2018 wurden mindestens 690 Personen staatlich verordnet ermordet. Nicht mitgezählt dabei sind die Exekutionen in China, die wahrscheinlich in die Tausende gehen.


Und wie steht es mit der Schweiz? Die Schweiz selbst verstösst nicht aktiv gegen diese Menschenrechte. Doch nach dem Nationalrat hat der Ständerat kürzlich entschieden, dass in der Schweiz verurteilte ausländische Dschihadisten in ihr Heimatland ausgewiesen werden dürfen – unabhängig von der dortigen Situation. Nun befasst sich der Bundesrat mit der Umsetzung.

Menschenrechte stehen also je nach Kontext auch in der Schweiz nicht immer an oberster Stelle.


Wer Zeit und Nerven hat, kann sich die Geschichte von Hasan und Sabri Aliu anhören. Hasan flüchtete nach jahrelanger Folter in seinem Heimatland in die Schweiz. Sabri Aliu erlebte einen Krieg als Soldat. Der SRF-Bericht zeigt nicht nur die schrecklichen Nachwirkungen, sondern auch wie das Ambulatorium für Kriegs- und Folteropfer in Zürich zu helfen versucht.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen im Jahr 2014 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen im Jahr 2014 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen im Jahr 2014 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen im Jahr 2015 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen im Jahr 2015 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen im Jahr 2015 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen 2016 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen 2016 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen 2016 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen 2017 ohne China © Amnesty International, 2019, https://amnestywebsite.github.io/amnesty-death-penalty/?lang=en

Weltweit ausgeführte Todesstrafen 2017 ohne China © Amnesty International, 2019, https://amnestywebsite.github.io/amnesty-death-penalty/?lang=en

Weltweit ausgeführte Todesstrafen 2017 ohne China © Amnesty International, 2019, https://amnestywebsite.github.io/amnesty-death-penalty/?lang=en

Weltweit ausgeführte Todesstrafen 2018 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen 2018 ohne China © Amnesty International, 2019.

Weltweit ausgeführte Todesstrafen 2018 ohne China © Amnesty International, 2019.

Küngolt liebt Dietegen, betrachtet ihn als ihr Eigentum. Auch Dietegen ist ihr nicht abgeneigt. Doch er kann nicht mit ihrer offenen, lebenslustigen Art mithalten.

Sie wachsen zusammen auf und Dietegen muss noch vieles lernen. Denn die Ruechensteiner halten nicht viel von Bildung. Er kann weder lesen oder schreiben, noch kennt er sich mit der Natur aus.

Fünf Jahre vergehen. Er ist der schönste Knabe weit und breit. Ein guter Krieger, klug, geduldig und schweigsam. Auch Küngolt gehört zu den schönsten Frauen. Doch ihre unbändige Lust am Leben und ihre herrische Art hat sie immer noch nicht abgelegt.  

Ihr Charakter sollte die zwei jungen Menschen bald in grosses Unglück stürzen.

Ein Festmahl 1430 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 77

Ein Festmahl 1430 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 77

Ein Festmahl 1430 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 77

Dietegen verbringt seine Zeit mit militärischen Übungen. Küngolt möchte ihn eifersüchtig machen. Also verteilt sie an einem Fest mit Ruechensteinern einen Liebestrank. Die Männer werden wahnsinnig vor Liebe und es passiert, was passieren muss.

Der alte Ratsschreiber ersticht im Liebeswahn einen Konkurrenten. Im Ruechensteiner Gefängnis beschuldigt er Küngolt der Hexerei: Ihr Todesurteil nach Ruechensteiner «Rechtssprechung». Die Seldwyler bestrafen Küngolt jedoch lieber nach ihrer Art. Küngolt muss ein Jahr lang ins Gefängnis.

Ein eifersüchtiger Mann ersticht den Nebenbuhler seiner Frau © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 667

Ein eifersüchtiger Mann ersticht den Nebenbuhler seiner Frau © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 667

Ein eifersüchtiger Mann ersticht den Nebenbuhler seiner Frau © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 667

Das ehemalige Staatsschreiberhaus an der Kirchgasse 33 in Zürich © Carla Peca, 2019

Das ehemalige Staatsschreiberhaus an der Kirchgasse 33 in Zürich © Carla Peca, 2019

Das ehemalige Staatsschreiberhaus an der Kirchgasse 33 in Zürich © Carla Peca, 2019

Grundriss von Zürich 1504 © Heinrich Keller, 1829, ZB Zürich, Mark: 3 Lb 55:2.

Grundriss von Zürich 1504 © Heinrich Keller, 1829, ZB Zürich, Mark: 3 Lb 55:2.

Grundriss von Zürich 1504 © Heinrich Keller, 1829, ZB Zürich, Mark: 3 Lb 55:2.

Küngolts Leidensweg, wie auch der anderer Zeitgenossen, beginnt mit dem Gefängnis. Als Staatsschreiber (1861-1875) wusste Keller dies nur allzu genau. Er hatte Zugriff auf Gerichtsakten und konnte so den letzten Weg eines Verurteilten nachvollziehen. Einen Weg, den wir nun gemeinsam abschreiten.

Der nebenstehende Plan zeigt Kellers Zürich. Eine Stadt, die weitgehend dem Stadtbild des 15. Jahrhunderts entspricht. Wir beginnen unseren Rundgang im Untersuchungsgefängnis Wellenberg (1). Von dort aus gehen wir weiter zum Rathaus (2) und dem Scharfrichter (3). Bis die Verurteilten schlussendlich zu den Richtstätten gelangten (4, 5, 6).

Dabei bewegen wir uns langsam aus dem mittelalterlichen Zentrum und lassen die Stadtmauern hinter uns. Wo heute Entspannung und Spass im Vordergrund stehen, wurde bis ins 19. Jahrhundert die Blutgier der Menschen gestillt.

Machen wir uns auf den Weg.

Denkmal für den 1489 geköpften Hans Waldmann an der Münsterbrücke © Carla Peca, 2019

Denkmal für den 1489 geköpften Hans Waldmann an der Münsterbrücke © Carla Peca, 2019

Das Denkmal für Hans Waldmann © Carla Peca, 2019

Das Denkmal für Hans Waldmann © Carla Peca, 2019

Der Wellenberg um 1835 © Wellenbergturm, Baugeschichtliches Archiv, https://baz.e-pics.ethz.ch/latelogin.jspx?recordsWithCatalogName=BAZ:68325#1555937962317_0

Der Wellenberg um 1835 © Wellenbergturm, Baugeschichtliches Archiv, https://baz.e-pics.ethz.ch/latelogin.jspx?recordsWithCatalogName=BAZ:68325#1555937962317_0

Panorama Zürichs von der Quaibrücke. Neben dem Bauschänzli stand früher, mitten in der Limmat, der Wellenbergturm © Micha L. Rieser, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4930649

Panorama Zürichs von der Quaibrücke. Neben dem Bauschänzli stand früher, mitten in der Limmat, der Wellenbergturm © Micha L. Rieser, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4930649

Das Bauschänzli von der Münsterbrücke aus gesehen © Carla Peca, 2019

Das Bauschänzli von der Münsterbrücke aus gesehen © Carla Peca, 2019

Denkmal für den 1489 geköpften Hans Waldmann an der Münsterbrücke © Carla Peca, 2019

Denkmal für den 1489 geköpften Hans Waldmann an der Münsterbrücke © Carla Peca, 2019

Das Denkmal für Hans Waldmann © Carla Peca, 2019

Das Denkmal für Hans Waldmann © Carla Peca, 2019

Der Wellenberg um 1835 © Wellenbergturm, Baugeschichtliches Archiv, https://baz.e-pics.ethz.ch/latelogin.jspx?recordsWithCatalogName=BAZ:68325#1555937962317_0

Der Wellenberg um 1835 © Wellenbergturm, Baugeschichtliches Archiv, https://baz.e-pics.ethz.ch/latelogin.jspx?recordsWithCatalogName=BAZ:68325#1555937962317_0

Panorama Zürichs von der Quaibrücke. Neben dem Bauschänzli stand früher, mitten in der Limmat, der Wellenbergturm © Micha L. Rieser, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4930649

Panorama Zürichs von der Quaibrücke. Neben dem Bauschänzli stand früher, mitten in der Limmat, der Wellenbergturm © Micha L. Rieser, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4930649

Das Bauschänzli von der Münsterbrücke aus gesehen © Carla Peca, 2019

Das Bauschänzli von der Münsterbrücke aus gesehen © Carla Peca, 2019

Das Bauschänzli: Wer geniesst dort nicht gerne ein erfrischendes Bier? Doch noch bis 1837 stand gleich daneben das Gefängnis Wellenberg. Es war der ideale Ort, um Verdächtige zu inhaftieren und der Folter zu unterziehen. Denn das Gefängnis war nur mit dem Boot zu erreichen.

Lange galt das Geständnis als das Beweismittel schlechthin. Forensik gab es ja noch nicht. Deshalb wurde nichts unversucht gelassen, um an ein Geständnis zu kommen.

«So hielten sie ihre Gerichtsbarkeit über ihrem Weichbilde ausgespannt gleich einem Netz, immer auf einen Fang begierig»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 440.

Die Ruechensteiner sehen sich berufen, ihr Gesetz über ihre Stadtgrenzen hinweg walten zu lassen. Permanent mischen sie sich in Angelegenheiten anderer Städte ein und nehmen keine Rücksicht auf deren Eigenständigkeit. Ruechenstein arbeitet nicht mit anderen zusammen, sondern gegen sie.

Keller kritisiert dieses Verhalten stark. Denn er war ein Befürworter der erst 1848 gegründeten Schweizerischen Eidgenossenschaft. Er lässt kein gutes Haar an den Ruechensteinern. Und als er sich erneut der Todesstrafe und Folter zuwendet, unterstreicht Keller ihr Fehlverhalten zusätzlich:

«und es mußte Einer ein gutes Gewissen haben, wenn er über ihr Gebiet gehen wollte. Denn sobald sie von irgend einem Verbrechen, in weiter Ferne begangen, hörten, so fingen sie den ersten besten Landläufer und spannten ihn auf die Folter, bis er bekannte, oder bis es sich zufällig erwies, daß jenes Verbrechen gar nicht verübt worden [war].»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 440.

Als dumm und asozial stellt Keller die Ruechensteiner dar. Und er macht auch deutlich, dass niemand vor einer Strafe sicher ist. Denn wie eine Spinne haben die Ruechensteiner ihr Netz aufgespannt. Und es gibt und gab wohl nie jemand mit einem derart reinen Gewissen, dass er ohne Furcht durch Ruechenstein gehen könnte. 

Gleichzeitig kritisiert Keller die Praxis des Erzwingens des erwünschten Geständnisses. Diese Praxis gehörte auch in Zürich lange Zeit zur Norm. Gestand ein Verdächtiger nicht bereits bei der gütlichen Befragung – also nur unter Androhung von Folter – wurde mit der Befragung unter Folter fortgesetzt. Dabei war im damaligen Gefängnis Wellenberg die Streckfolter besonders beliebt. Das Sprichwort «jemanden auf die Folter spannen» erhält so gleich eine ganz andere Bedeutung.

Nur wenige Verdächtige wurden unschuldig entlassen. Keller macht deutlich: auf diese Art und Weise wurden viele Unschuldige nicht nur gefoltert, sondern auch zum Tode verurteilt.

Kellers Botschaft ist eindeutig: Zum Glück gehören Folter und Todesstrafe der Vergangenheit an, in das finstere Mittelalter. Die 1874 geführte Diskussion über die Wiedereinführung der Todesstrafe muss Keller als Schmach für jede zivilisierte Gesellschaft gesehen haben.

Innen- und Aussenansichten vom Wellenbergturm © Limmatquai, Baugeschichtliches Archiv, https://baz.e-pics.ethz.ch/latelogin.jspx?recordsWithCatalogName=BAZ:88180
Folter um 1478 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 262
Die in Zürich beliebte Streckfolter um 1503 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 437

War das Geständnis abgelegt, so war der Weg vors Gericht nicht weit. Denn wo heute das Rathaus steht, stand es bereits vor 300 Jahren. Und im Rathaus wurden nicht nur die Gesetze erlassen, sondern der Kleine Rat tagte im Mittelalter dort auch als Gericht.

Doch Gerechtigkeit im modernen westlichen Sinn war kaum zu erwarten. Das Gericht tagte hinter verschlossenen Türen. Teilweise war der Angeklagte nicht einmal vor Ort. Und von einem Verteidiger konnte gar nicht erst die Rede sein.

Die einzigen Beweise waren das Geständnis der Gefolterten und Zeugenaussagen. Doch was waren Zeugenaussagen in einem drakonischen Rechtssystem überhaupt wert? Keller lässt an ihrer Fragwürdigkeit keinen Zweifel.

«Der Jud, in der Angst um seinen Hals, gestand sogleich, [...] und gab vor, ein junger Mensch habe es ihm mit Gewalt für eine herrliche Armbrust aufgedrängt.»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 446.

Dietegen wurde also des Diebstahls überführt, weil ein anderer seinen Hals retten wollte. Auch bei Küngolt sieht es nicht anders aus:

«Aber schon hatte im Turm der gefangene Ratsschreiber, der wußte, daß es ihm als Mörder des Schultheißensohnes an den Kragen ging, grimmige Klage gegen [...] Küngolt erhoben.»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 480.

Beide Hauptfiguren werden in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Aufgrund von Aussagen von Zeugen, die Angst um ihr Leben hatten. Eine durchaus realistische Befürchtung. Denn auch Zeugen liefen Gefahr, unter Folter befragt zu werden. Keller macht deutlich: Das Rechtssystem «Todesstrafen» führt einzig zu Lügen und Verleumdung.

Hatte der Kleine Rat das Urteil gefällt, wurde es sofort auf dem Fischmarkt vor dem Rathaus verkündet. Einsprüche gab es meist keine. Denn wer Einspruch erhob, dem wurde dasselbe Schicksal zuteil wie dem Verurteilten.

Zürcher Rathaus von der Rathausbrücke aus gesehen © Carla Peca, 2019
Tagung der Zürcher Rats 1480 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 280
Der Paradeplatz - Der Sitz des Bankvereins (Haus in der Mitte) trat 1897 an die Stelle des Scharfrichterhauses. Heute steht dort der Neubau der UBS © Paradeplatz 2, Ludwig Macher, Baugeschichtliches Archiv

Der Paradeplatz - Der Sitz des Bankvereins (Haus in der Mitte) trat 1897 an die Stelle des Scharfrichterhauses. Heute steht dort der Neubau der UBS © Paradeplatz 2, Ludwig Macher, Baugeschichtliches Archiv

Der Paradeplatz - Der Sitz des Bankvereins (Haus in der Mitte) trat 1897 an die Stelle des Scharfrichterhauses. Heute steht dort der Neubau der UBS © Paradeplatz 2, Ludwig Macher, Baugeschichtliches Archiv

Das Scharfrichterhaus «zum Schanzengatter» stand bis 1898 © Robert Breitinger, Alt. Usterhaus, ZB Zürich, Breitinger, Visit III, Altstadt, M, 4060/63/1897

Das Scharfrichterhaus «zum Schanzengatter» stand bis 1898 © Robert Breitinger, Alt. Usterhaus, ZB Zürich, Breitinger, Visit III, Altstadt, M, 4060/63/1897

Das Scharfrichterhaus «zum Schanzengatter» stand bis 1898 © Robert Breitinger, Alt. Usterhaus, ZB Zürich, Breitinger, Visit III, Altstadt, M, 4060/63/1897

Der Kachelofen im Schloss Wülflingen. Dieser diente als Vorbild für den Ofen, an dem Küngolt angekettet wird © Wolf-Bender Heinrich & Wolf, Baugeschichtliches Archiv, 1925.

Der Kachelofen im Schloss Wülflingen. Dieser diente als Vorbild für den Ofen, an dem Küngolt angekettet wird © Wolf-Bender Heinrich & Wolf, Baugeschichtliches Archiv, 1925.

Der Kachelofen im Schloss Wülflingen. Dieser diente als Vorbild für den Ofen, an dem Küngolt angekettet wird © Wolf-Bender Heinrich & Wolf, Baugeschichtliches Archiv, 1925.

Nach dem Todesurteil wurde der Gefangene dem Scharfrichter übergeben. Wo heute der Sitz der UBS am Paradeplatz steht, befand sich bis 1898 das Haus des Scharfrichters. Dort warteten die Gefangenen im Haus zum Schanzengitter ihre grausame Strafe ab.

Küngolt wurde mit einer «leichten Kette am Fuße an den Ofen gefesselt. Es war das ein schlankes Gebäude von grünen Kacheln, welche in erhabener Arbeit die Geschichte der Erschaffung des Menschen und des Sündenfalls darstellten»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 486.

So beschreibt Keller die Gefangenschaft von Küngolt und macht dadurch klar, dass dies im fortschrittlichen und aufgeklärten 19. Jahrhundert nichts zu suchen hat. Denn auf dem Ofen finden sich biblische Darstellungen. Von der Erschaffung des Menschen bis hin zum Sündenfall.

Keller selbst war seit seiner Heidelberger Zeit nicht mehr gläubig und hegte eine grosse Skepsis gegenüber bigotten Menschen. Mit der Beschreibung von Küngolts Gefangenschaft macht er also klar:

Die göttliche Autorisierung drakonischer Strafen ist vorsintflutlich.


Auch die längste Wartezeit hat einmal ein Ende und die Gefangenen mussten den schweren Gang die Strehlgasse hinauf und hinunter zum Rennwegtor antreten. Dort trennten sich die Wege je nach Art der Hinrichtung.

Die Zürcher Altstadt mit Blick auf das Rennwegtor im 18. Jahrhundert © Baugeschichtliches Archiv, Bahnhofstrasse, https://baz.e-pics.ethz.ch/latelogin.jspx?recordsWithCatalogName=BAZ:18658

Die Zürcher Altstadt mit Blick auf das Rennwegtor im 18. Jahrhundert © Baugeschichtliches Archiv, Bahnhofstrasse, https://baz.e-pics.ethz.ch/latelogin.jspx?recordsWithCatalogName=BAZ:18658

Vereint ziehen die Eidgenossen in den Krieg – unter ihnen auch Dietegen als Soldat. Ein Krieg, der beschönigend beschrieben wird. Obwohl nicht verheimlicht wird, dass Dietegen wie alle anderen brandschatzt und raubt.

Küngolt hat unterdessen ihre Haftstrafe abgesessen. Die Ruechensteiner inhaftieren sie jedoch erneut. Ihr wird «wegen des durch ihre Zauberei herbeigeführten ungesühnten Todes des Schultheißensohnes» erneut der Prozess gemacht. Das Urteil? Ein «Gnadentod» durch Enthauptung – und nicht durch Feuer oder Rad.

Dietegen erfährt von ihrem Schicksal. Auch eine mögliche Lösung wird ihm präsentiert:

«Die Ruechensteiner haben seit Altem her die Satzung, daß ein zum Tode verurteiltes Weib von einem Manne gerettet werden kann und demselben übergeben wird, der sie zu ehelichen begehrt und sich auf der Stelle mit ihr trauen läßt.»

Schlacht bei Murten während den Burgunderkriegen © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 218f.

Schlacht bei Murten während den Burgunderkriegen © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 218f.

Schlacht bei Murten während den Burgunderkriegen © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 218f.

Während Küngolt ihre Köpfung abwartet, bewegen wir uns langsam aus der Zürcher Innenstadt. Und passieren dabei zahlreiche Richtstätten. Die erste ist die Schipfe. Verurteilte wurden dort in der Limmat ertränkt. Noch heute erinnert eine Inschrift daran. Es ist die einzige Richtstätte, die sich innerhalb der mittelalterlichen Stadtmauern befindet.

Selbst am Fluss «waren verschiedene Stationen errichtet, wo die Übeltäter ertränkt oder geschwemmt wurden, mit zusammengebunden Füßen oder in Säcken, je nach der feineren Unterscheidung des Urteils.»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 439.

Nur mit Ironie kann Keller die «Abstufungen» des Rechtssystems beschreiben. Tatsächlich galt das Ertränken bis Ende des 16. Jahrhundert als humane Todesstrafe. Daher wurden mehr Frauen auf diese Weise getötet. Ob es für die Verurteilten einen Unterschied machte, ob sie mit oder ohne Sack ertränkt wurden, bleibt zu bezweifeln. Hinzu kommt noch der Gerichtsprozess, der ebenfalls eine blosse Farce war - jedenfalls nach heutigen Verständnis.

Keller kann kaum seine Entrüstung darüber verbergen, dass die Tötungen selbst vor dem Wasser nicht Halt machten. Er beschwört ein eindeutiges Bild herauf: Wird die Todesstrafe wiedereingeführt, wäre nichts und niemand mehr sicher. Denn selbst so etwas Lebensnotwendiges und Reines wie Wasser wird für solche schmutzigen Machenschaften benutzt. Es gäbe keinen Respekt, keine Zurückhaltung mehr.

© Carla Peca, 2019

© Carla Peca, 2019

© Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wird zur Exekution gebracht © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wird zur Exekution gebracht © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wird zur Exekution gebracht © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wartet geknebelt und mit verbundenen Augen auf sein Schicksal © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wartet geknebelt und mit verbundenen Augen auf sein Schicksal © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wartet geknebelt und mit verbundenen Augen auf sein Schicksal © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wird in die Limmat befördert © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wird in die Limmat befördert © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wird in die Limmat befördert © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wird in die Limmat befördert © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wird in die Limmat befördert © Carla Peca, 2019

Der Verurteilte wird in die Limmat befördert © Carla Peca, 2019

In der Limmat © Carla Peca, 2019

In der Limmat © Carla Peca, 2019

In der Limmat © Carla Peca, 2019

1508 wird ein Schiffsmann in Zürich ertränkt. Rechts im Hintergrund steht das Rathaus © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 611

1508 wird ein Schiffsmann in Zürich ertränkt. Rechts im Hintergrund steht das Rathaus © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 611

1508 wird ein Schiffsmann in Zürich ertränkt. Rechts im Hintergrund steht das Rathaus © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 611

Aussicht vom Bahnhof Selnau Richtung Stauffacherbrücke © Carla Peca, 2019

Aussicht vom Bahnhof Selnau Richtung Stauffacherbrücke © Carla Peca, 2019

Aussicht vom Bahnhof Selnau Richtung Stauffacherbrücke © Carla Peca, 2019

Eine Hexe wird 1447 in Willisau verbrannt © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 121

Eine Hexe wird 1447 in Willisau verbrannt © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 121

Eine Hexe wird 1447 in Willisau verbrannt © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 121

Verurteilte werden 1483 in Zürich verbrannt © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 285

Verurteilte werden 1483 in Zürich verbrannt © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 285

Verurteilte werden 1483 in Zürich verbrannt © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 285

Ein paar Schritte weiter als Mörderinnen mussten im Mittelalter angebliche Hexen gehen. Ein Schicksal, dass Küngolt zu erwarten gehabt hätte – wären die Ruechensteiner nicht derart «gnadenvoll» mit ihr umgegangen.

Heute flanieren Zürcher an schönen Tagen entlang der Sihlpromenade oder eilen die Unterführung zum Bahnhof Selnau hinunter. Doch vor 300 Jahren lag dieser Bereich ausserhalb der Stadtmauern. Und immer wieder versammelten sich Schaulustige bei der Sandbank, um eine Verbrennung mitzuerleben.

«denn Jedermann, in Seldwyla sowohl als in Ruechenstein, glaubte an die Wirkung der Zaubertränke»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 480.

Verbrennungen gehörten zu den grausamsten Strafen. Nur die vorgeblich schlimmsten Verbrechen wurden so bestraft: Die Hexerei und widernatürliche Unzucht. Keine Spur des Täters sollte übrigbleiben. Daher wurde die verbliebene Asche in die Sihl geschüttet.

Keller verbindet in Dietegen Hexerei und Todesstrafe. Dadurch macht er deutlich, dass die Todesstrafe nicht in das 19. Jahrhundert gehört. Schlimm genug, dass Anna Göldi 1792 in der Schweiz als letzte Hexe in Europa ermordet wurde. Sollte die Schweiz etwa auch bei der Abschaffung der Todesstrafe das Schlusslicht bilden?

Keller beschwört so ein weiteres unschönes Bild herauf – das des Aberglaubens. Und niemand ist davor gewappnet. Sollte die Todesstrafe wiedereingeführt werden, ist ein Rückfall in die abergläubische Welt des Mittelalters nicht allzu weit weg – so Kellers Sorge.

Das drakonische Rechtssystem würde auch im 19. Jahrhundert und später dafür sorgen, dass sich einige dieser Verbrechen als schuldig bekennen müssten.

Küngolt «gestand die Tatsache alsobald ein, halb bewußtlos vor Schrecken»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 480.

«Da verband ihr der Henker die Augen und schickte sich an, ihr das reiche Haar abzunehmen, soweit es unter der Binde hervorquoll»

Gerade noch rechtzeitig kommt Dietegen und erlöst Küngolt. Noch auf dem Blutgerüst heiraten die beiden. Sie verbringen glückliche Jahre als Ehepaar und geniessen grosses Ansehen. Dietegen macht sich als brandschatzender Reisläufer verdient.

Als er auf einem der Feldzug umkommt, reist Küngolt ihm nach und stirbt vor Trauer auf seinem Grabe.

Enthauptung 1487 in Zürich © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 281

Enthauptung 1487 in Zürich © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 281

Enthauptung 1487 in Zürich © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 281

Die Menge strömt aus der Stadt um einer Hinrichtung 1474 beizuwohnen © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 172

Die Menge strömt aus der Stadt um einer Hinrichtung 1474 beizuwohnen © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 172

Einem Verurteilten wird 1478 im letzten Moment Gnade gewährt - Enthauptung statt Vierteilung © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 266

Einem Verurteilten wird 1478 im letzten Moment Gnade gewährt - Enthauptung statt Vierteilung © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 266

Der Zürcher Scharfrichter enthauptet 1500 einen Verräter © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 421

Der Zürcher Scharfrichter enthauptet 1500 einen Verräter © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 421

Die Menge strömt aus der Stadt um einer Hinrichtung 1474 beizuwohnen © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 172

Die Menge strömt aus der Stadt um einer Hinrichtung 1474 beizuwohnen © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 172

Einem Verurteilten wird 1478 im letzten Moment Gnade gewährt - Enthauptung statt Vierteilung © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 266

Einem Verurteilten wird 1478 im letzten Moment Gnade gewährt - Enthauptung statt Vierteilung © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 266

Der Zürcher Scharfrichter enthauptet 1500 einen Verräter © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 421

Der Zürcher Scharfrichter enthauptet 1500 einen Verräter © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 421

Ein schmuckloser Hinterhof in der Nähe des Zürcher Bezirksgerichts. Niemand beachtet diesen Ort, wohl selbst die Bewohner nicht. Doch bis vor rund 200 Jahren haben dort blutige Enthauptungen stattgefunden.

Heute ein unscheinbarer Hinterhof nahe des Bezirksgericht. Vor 200 Jahren Schauplatz blutiger Enthauptungen © Carla Peca, 2019

Heute ein unscheinbarer Hinterhof nahe des Bezirksgericht. Vor 200 Jahren Schauplatz blutiger Enthauptungen © Carla Peca, 2019

Heute ein unscheinbarer Hinterhof nahe des Bezirksgericht. Vor 200 Jahren Schauplatz blutiger Enthauptungen © Carla Peca, 2019

Und die Schaulust an Enthauptungen, die aus früheren Zeiten bezeugt ist, kann mit der heute verglichen werden, wenn einem Promi der Prozess gemacht wird. Bis ins 19. Jahrhundert kamen die Schaulustigen nicht zu kurz, denn Köpfen gehörte zu den «milden» Todesstrafen und wurde daher am häufigsten vollzogen. Zürcher Verurteilten blühte bis 1865 dieses Schicksal.

Hinrichtungen galten als unterhaltsam. Die Obrigkeit erhoffte sich jedoch eine lehrreiche und abschreckende Wirkung. Quellen belegen eine beinahe theatralische Inszenierung der Exekutionen. Als im 18. Jahrhundert erstmals Kritik an der Todesstrafe laut wurde, ging es dabei um die Inszenierung. Die Kritiker stiessen sich keinesfalls an der Strafe an sich.

Die Leute strömen in Massen herbei, um der Hinrichtung von Waldmann beizuwohnen © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 299

Die Leute strömen in Massen herbei, um der Hinrichtung von Waldmann beizuwohnen © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 299

Die Leute strömen in Massen herbei, um der Hinrichtung von Waldmann beizuwohnen © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 299

Auch Gottfried Keller stört sich am Voyeurismus und an der Theatralik. So schreibt er:

«Zu ihren Hinrichtungen, Verbrennungen und Schwemmungen liebten sie ein windstilles, freundliches Wetter, daher an recht schönen Sommertagen immer etwas vorging.»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 440.

Ein schöner Tag ohne Unterhaltung? Für die Ruechensteiner ein verlorener Tag! Wir erinnern uns, dass auch Dietegens Erhängung zu Beginn einen Festanlass krönen soll. Denn die Ruechensteiner benötigen einen sittentreuen Grund zum Feiern. Der Schein muss schliesslich bewahrt werden. 

Keller lässt an dieser Augenwischerei kein gutes Haar. Er kritisiert immer wieder die Spiessbürgerlichkeit und die vordergründige Moral und Sitte. Hinzu kommt der beschränkte Sinn der Ruechensteiner. Sie haben nie gelernt, selbstständig zu denken.

«Die Ruechensteiner dagegen waren mit dem Trumpf, welchen sie ausgespielt, zufrieden und fast heiter geworden.»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 450.

Heiter werden Ruechensteiner einzig bei Hinrichtungen. So auch, als Dietegen zum Galgen geführt wird. Keller kritisiert die Bewohner des Dorfes dabei scharf. Denn die angeblichen Verbrechen der beiden Hauptfiguren basieren auf Lug und Trug der Ruechensteiner, auf Gerichtsprozessen, die diesen Namen nicht verdienen.

Selbst als kurz vor dem Ende Dietegen vom Schlachtfeld zur Rettung von Küngolt herbeieilt, unterstreicht Keller noch einmal die schlechten Eigenschaften der Ruechensteiner.

Der Ratsschreiber «verbarg sich, so gut er konnte, um dem wilden Kriegsmann, dessen Hand er [...] fürchtete, nicht auf sich aufmerksam zu machen.»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 496.

Kellers Fazit zu Todesstrafe und deren Befürwortern ist eindeutig: Diese Leute sind ungebildet, unbelehrbar und feige.

© Carla Peca, 2019

© Carla Peca, 2019

© Carla Peca, 2019

Letzigraben – wer denkt da noch an Blut und Tod? Heute verbinden die meisten Zürcher den Letzigraben respektive Letzigrund mit Freude, Spass und Unterhaltung; ausser vielleicht wenn ein Zürcher Fussballclub wieder einmal ein Spiel verliert. Aber dann kann man kühlen Kopf bewahren, indem man im benachbarten Freibad ins Wasser springt.

© Carla Peca, 2019

© Carla Peca, 2019

© Carla Peca, 2019

Doch dort, wo sich heute Badegäste tummeln, sind Diebe wie Dietegen früher gehängt worden, letztmals 1810. Ein Spektakel, das unzählige Schaulustige anlockte. Auch Mördern schlug dort ihre letzte Stunde, allerdings wurden sie gerädert.

Räderung vor den Toren Zürichs 1492 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 442

Räderung vor den Toren Zürichs 1492 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 442

Räderung vor den Toren Zürichs 1492 © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 442

Die Leichen blieben bis zur Verwesung an ihrem Platz. Die Obrigkeit hoffte, durch das abschreckende Schauspiel der Todesstrafe und Verwesung, die restliche Bevölkerung auf den rechten Pfad zu bringen.

Ob dies gewirkt hat, ist heute nur schwer festzustellen. Sicher ist, dass der Gestank an dieser Stätte fürchterlich gewesen sein muss. Nicht nur die Verbrecher liess man dort verwesen, sondern auch Tierkadaver. Hatten die Leichname einmal ein gewisses Verwesungsstadium erreicht, wurden sie in den Graben mit Tierkadavern geworfen.

Bis 1810 hingen Diebe mindestens drei Monate am Galgen. Später begann man, die Leichname kurz nach der Exekution zu begraben. So blieb auch der 1865 auf dem heutigen Bahnhofplatz erhängte Mörder nicht lange am Galgen. Es war das letzte Mal, dass in Zürich staatlich verordnet gemordet wurde und rund 15'000 Zuschauer wollten sich das nicht entgehen lassen.

«Vor dem Tore stieß der Zug auf die zurückkehrenden Richtmenschen, welche mürrisch vorbeigingen. Gleich darauf folgte ein einzelner Knecht, der einen Karren vor sich her stieß, auf welchem der Gerichtete in einem schlechtem Sarge lag.»
Gottfried Keller, Dietegen, S. 450.

Hier erlaubt sich Keller eine historische Ungenauigkeit. Ansonsten würde seine Geschichte nicht funktionieren. Denn Dietegen wäre im 15. Jahrhundert keinesfalls sofort vom Galgen genommen und schon gar nicht zurück in die Stadt gebracht worden. Auch zu Kellers Zeiten wäre die Leiche eines Verbrechers nicht in die Stadt zurück transportiert worden. Doch ein Sarg stand tatsächlich bereit.

Aber die Vorstellung, dass ein Leichnam vor aller Augen verwest, ist wohl auch für Kellers Vorstellung von grausamen Todesstrafen zu drastisch.

© Carla Peca, 2019
Folter und geplante Räderung 1495, rechts im Hintergrund verwesen Erhängte © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 352

Folter und geplante Räderung 1495, rechts im Hintergrund verwesen Erhängte © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 352

Ein Verurteilter wird auf dem Weg zur Räderung weiter mit glühenden Eisen gequält und nach dem Tod zusätzlich gepfählt © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F13, 62, https://www.e-manuscripta.ch/doi/10.7891/e-manuscripta-28

Ein Verurteilter wird auf dem Weg zur Räderung weiter mit glühenden Eisen gequält und nach dem Tod zusätzlich gepfählt © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F13, 62, https://www.e-manuscripta.ch/doi/10.7891/e-manuscripta-28

1568 wird ein Dieb in Zürich gehängt © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F17, 250, http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-16409

1568 wird ein Dieb in Zürich gehängt © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F17, 250, http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-16409

Eine Räderung unter Andrang der Massen © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F35, 168, http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-17729

Eine Räderung unter Andrang der Massen © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F35, 168, http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-17729

Folter und geplante Räderung 1495, rechts im Hintergrund verwesen Erhängte © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 352

Folter und geplante Räderung 1495, rechts im Hintergrund verwesen Erhängte © Diebold Schilling, Luzerner Chronik, S. 352

Ein Verurteilter wird auf dem Weg zur Räderung weiter mit glühenden Eisen gequält und nach dem Tod zusätzlich gepfählt © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F13, 62, https://www.e-manuscripta.ch/doi/10.7891/e-manuscripta-28

Ein Verurteilter wird auf dem Weg zur Räderung weiter mit glühenden Eisen gequält und nach dem Tod zusätzlich gepfählt © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F13, 62, https://www.e-manuscripta.ch/doi/10.7891/e-manuscripta-28

1568 wird ein Dieb in Zürich gehängt © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F17, 250, http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-16409

1568 wird ein Dieb in Zürich gehängt © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F17, 250, http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-16409

Eine Räderung unter Andrang der Massen © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F35, 168, http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-17729

Eine Räderung unter Andrang der Massen © Johann Jakob Wicki, Wickiana, ZB, Graphische Sammlung, Ms F35, 168, http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-17729

Die Masse verfolgt gespannt die Inszenierung von Waldmanns Hinrichtung © Martin Disteli, Waldmann auf dem Blutgerüste, zwischen 1830 und 1844. ZB Zürich, Zürich B1, Prom. Friedhof I,4

Die Masse verfolgt gespannt die Inszenierung von Waldmanns Hinrichtung © Martin Disteli, Waldmann auf dem Blutgerüste, zwischen 1830 und 1844. ZB Zürich, Zürich B1, Prom. Friedhof I,4

Die Masse verfolgt gespannt die Inszenierung von Waldmanns Hinrichtung © Martin Disteli, Waldmann auf dem Blutgerüste, zwischen 1830 und 1844. ZB Zürich, Zürich B1, Prom. Friedhof I,4

Der Hinrichtung von Pfarrer Welti 1835 wollen Tausende beiwohnen © Hinrichtung Peter Welti's, ehemaliger Pfarrer der Gemeinde Wohlenschweil, Kantons Aargau, 1835. ZB Zürich, Welti, Peter I,6

Der Hinrichtung von Pfarrer Welti 1835 wollen Tausende beiwohnen © Hinrichtung Peter Welti's, ehemaliger Pfarrer der Gemeinde Wohlenschweil, Kantons Aargau, 1835. ZB Zürich, Welti, Peter I,6

Der Hinrichtung von Pfarrer Welti 1835 wollen Tausende beiwohnen © Hinrichtung Peter Welti's, ehemaliger Pfarrer der Gemeinde Wohlenschweil, Kantons Aargau, 1835. ZB Zürich, Welti, Peter I,6

Beinahe wie ein Picknick mutet die Hinrichtung der 62 um 1826 an © Hinrichtung der Zweiundsechzig bei Greifensee. ZB Zürich, PAS 2494c, F:15

Beinahe wie ein Picknick mutet die Hinrichtung der 62 um 1826 an © Hinrichtung der Zweiundsechzig bei Greifensee. ZB Zürich, PAS 2494c, F:15

Beinahe wie ein Picknick mutet die Hinrichtung der 62 um 1826 an © Hinrichtung der Zweiundsechzig bei Greifensee. ZB Zürich, PAS 2494c, F:15

Keller spricht in Dietegen öfters den Unterhaltungsfaktor von Hinrichtungen an. Tatsächlich erlaubte das strenge Sittenmandat – insbesondere nach der Reformation – keine andere Art der Unterhaltung als Folter und Exekution.

Ob Hinrichtungen tatsächlich nur bei gutem Wetter stattfanden wie Keller ironisch beschreibt, ist nicht belegbar. Sicher ist allerdings, dass er nicht übertreibt beim Spektakel. Die Exekutionen waren ein öffentliches Ereignis mit Unterhaltungscharakter.

Alle wollten live dabei sein, um danach in den Wirtshäusern über das Gesehene zu sprechen. Von einem Lern- oder gar Abschreckungseffekt kann kaum gesprochen werden. Für Keller war dieser voyeuristische Aspekt das Tüpfelchen auf dem i.

Kann sich eine Gesellschaft zivilisiert nennen, die sich an dieser Art von Unterhaltung ergötzt und mit Wehmut an diese «guten alten Zeiten» zurückdenkt, eine Gesellschaft, die alles dafür tut, diese Art von Unterhaltung wiedereinzuführen?

Es war ein langer Spaziergang – aber nun sind wir am Ende angekommen. Was bleibt? Hat Keller sein Ziel erreicht?


Ja und nein. Obwohl Keller eindrücklich das Leid durch Todesstrafen aufzeigte, blieben seine Bemühungen fruchtlos. Denn viele Kantone führten sie nach 1879 wieder ein. Noch bis 1942 blieb die Todesstrafe ein fester Bestandteil des Schweizer Gesetzes, im Militärrecht sogar bis 1992.

Nach 1879 fand die Todesstrafe nur noch selten Anwendung – trotzdem bleibt ein bitterer Beigeschmack. Blutdurst, Voyeurismus und Misstrauen in die Mitmenschen hatten gesiegt. Und doch waren Kellers Bemühungen nicht ganz umsonst. Immerhin blieb die Todesstrafe im Kanton Zürich auch nach 1879 verboten.

Aus heutiger Sicht beeindruckt Kellers Engagement gegen die vorherrschende Meinung. Ohne zu zögern steht er für das ein, was ihm richtig erscheint: Für Menschlichkeit und Mitgefühl. Für eine bessere Welt. Die Anfeindungen anderer waren ihm dabei egal.

Und so endet Kellers Novelle über die schädliche Auswirkung der Todesstrafe ohne eine einzige tatsächlich ausgeführte Hinrichtung. Alle sind glücklich – Dietegen gehört zu den schönsten, angesehensten, einflussreichsten Kriegern und Küngolt ist die treueste, schönste und ehrenhafteste Ehefrau überhaupt.

All dies wäre nicht möglich in einer Gesellschaft, die immer noch diesem blutigen Schauspiel frönte. Daran lässt Keller in seinem beeindruckenden und gleichzeitig unterhaltsamen Manifest keinen Zweifel.

Danksagung

Mein Dank gilt Carla Peca für ihre Hilfe bei den wunderbaren Fotos und Filmen, allen Korrekturlesern und der lieben Mona, die mir ihre Duplofiguren ausgeliehen hat. Auch Hildegard Keller danke ich für ihre Hilfe und Inputs.

Last but not least gilt mein Dank natürlich Gottfried Keller, der mich mit seiner Geschichte überhaupt erst inspiriert hat.

Quellen

Besonderer Dank gilt Prof. Dr. Romy Günthart, deren Vortrag «Erzählte Vergangenheit. Das Mittelalter in Kellers Gegenwart» am 14. März 2019 eine grosse Hilfestellung darstellte für die Stossrichtung dieser Arbeit und der mir neben den nachstehend genannten gedruckten Arbeiten auch als Quelle diente. Der Vortrag war Teil der Ringvorlesung «Keller im Kontext», die Prof. Dr. Ursula Amrein an der UZH organisiert hat.

Alle Zitate von Keller zu Dietegen stammen aus folgender Quelle:
Gottfried Keller: Dietegen, in: Böning, Thomas (Hg.): Die Leute von Seldwyla, Bd. 4, Frankfurt am Main 1989.

Meyer, Helmut/Steinfels, Marc: Vom Scharfrichteramt ins Zürcher Bürgertum. Die Familie Volmar-Steinfels und der Schweizer Strafvollzug, Zürich 2018.

Rueb, Franz: Die Hexenklagen kommen vom Land an die Hexengerichte der Stadt, in: Rueb, Franz: Hexenbrände. Die Schweizergeschichte des Teufelswahns, Zürich 1995, S. 56-73.

Senn, Matthias: Die Wickiana. Johann Jakob Wicks Nachrichtensammlung aus dem 16. Jahrhundert. Texte und Bilder zu den Jahren 1560-1571, Küsnacht-Zürich 1975.

Wettstein, Erich: Die Geschichte der Todesstrafe im Kanton Zürich, Winterthur 1958.

Internetseiten
Gschwend, Lukas: Todesstrafe, in: HLS, 10/2012. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9617.php [Stand: 05.04.19].

Kohli, Alice: Henkerswohnung am Paradeplatz, in: NZZ, 10/2012. https://www.nzz.ch/zuerich/archivbilder/henkerswohnung-am-paradeplatz-1.17638916 [Stand: 10.05.2019].

Troxler, Irène: Glamour war gestern, in: NZZ, 03/2016. https://www.nzz.ch/zuerich/zuerich-und-seine-boerse-glamour-war-gestern-ld.149035 [Stand: 12.04.2019].

Zimmerli, Sandro: Der letzte Dieb am Zürcher Galgen: Nach Melchior Dürr baumelte niemand mehr, in: az Limmattaler Zeitung, 07/2016. https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/der-letzte-dieb-am-zuercher-galgen-nach-melchior-duerr-baumelte-niemand-mehr-130443246 [Stand: 26.04.2019].

Abbildungen
Alle Abbildung der Luzerner Chronik stammen aus folgender Quelle:
Diebold Schilling: Luzerner Chronik, 1513, in: e-codices: Beschreibung von Peter Kamber, August / September 2014, unter Verwendung der Bildlegenden von Peter Rück und Gottfried Boesch, Textedition in: Die Schweizer Bilderchronik des Luzerners Diebold Schilling 1513. Faksimile der Handschrift S. 23 fol. in der Zentralbibliothek Luzern, hrsg. von Alfred A. Schmid, Luzern 1977–1981. http://www.e-codices.unifr.ch/en/kol/S0023-2/ [Stand: 05.04.2019].

Dieser Beitrag entstand im Seminar Gottfried Keller und das Zürcher Mittelalter (Prof. Dr. Hildegard Keller, Frühlingssemester 2019) am Deutschen Seminar der Universität Zürich.